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Die gesetzlichen Regelungen zu den Informationspflichten und der Anbieterkennzeichnung im Internet finden sich in § 5 Telemediengesetz (TMG) und § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Diese Regelungen sollen für den Internetnutzer ein Mindestmaß an Transparenz und Information über die natürliche oder juristische Person oder Personengruppe, die ihm einen Dienst im Internet anbietet, sicherstellen, wodurch auch eine etwaige Rechtsverfolgung im Streitfalle erleichtert wird. Um daher der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht Genüge zu tun, finden Sie im Folgenden einige wichtige rechtliche Hinweise zum Betrieb der Webseite des Projektes Chaletdorf Hasenberg.

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